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   LG Aachen, 06.08.1999 - 5 S 76/99   

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https://dejure.org/1999,16804
LG Aachen, 06.08.1999 - 5 S 76/99 (https://dejure.org/1999,16804)
LG Aachen, Entscheidung vom 06.08.1999 - 5 S 76/99 (https://dejure.org/1999,16804)
LG Aachen, Entscheidung vom 06. August 1999 - 5 S 76/99 (https://dejure.org/1999,16804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.1992 - 24 S 68/91

    Reisevertrag; analoge Anwendung des Reisevertragsrechts bei alleiniger Buchung

    Auszug aus LG Aachen, 06.08.1999 - 5 S 76/99
    Gleichwohl kommt eine analoge Anwendung des Reisevertragsrechts bei Einzelleistungen dann in Betracht, wenn sich der Anbieter der Einzelleistung typischerweise wie ein Reiseveranstalter geriert (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1993, 124; Seyderhelm, § 651 a Rn. 25; Wolf, BGH-Rechtsprechung aktuell: Werkvertrag, Reisevertrag, NJW 1994 838, 840) 19. Aufgrund der vorliegend gegebenen Gesamtumstände ist hier davon auszugehen, daß die Firma ..., obwohl diese nur eine Einzelleistung zu erbringen hatte, als Reiseveranstalter aufgetreten ist und damit beim Kläger einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, der die analoge Anwendung des Reisevertragsrechts rechtfertigt.

    In einem derartigen Fall spricht jedoch bereits aus Sicht des Reisenden alles dafür, daß der Reiseveranstalter auch im konkreten Fall in eigener Verantwortung tätig werden will und nicht nur als Vermittler handelt (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1993, 124).

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus LG Aachen, 06.08.1999 - 5 S 76/99
    Dabei wurde der zu regelnde Reiseveranstaltungsvertrag mit der Pauschalreise, bei der eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbracht wird, gleichgesetzt und von der Vermittlung einzelner Leistungen, der sog. "Einzelreise" abgegrenzt, wobei übersehen wurde, daß die wesentlichen Merkmale einer Veranstalterreise auch bei der Buchung einer Einzelleistung vorliegen können (vgl. BGH NJW 1992, 3158, 3160).
  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 163/84

    Zur Rechtsnatur eines auf die Bereitstellung einer Ferienimmobilie gerichteten

    Auszug aus LG Aachen, 06.08.1999 - 5 S 76/99
    Dementsprechend wird eine analoge Anwendung des Reiserechts auf den Ferienhausvertrag, den Vertrag über einen Hotelaufenthalt - auch ohne weitere Nebenleistungen - sowie das Chartern eines Bootes von der herrschenden Meinung befürwortet (vgl. BGH NJW 1985, 906; Tonner, Der Reisevertrag, 3. Auflage, § 651 a Rn. 28 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • LG Frankfurt/Main, 18.06.1990 - 24 S 306/89

    Umsteigepflicht bei bloßer Flugbuchung kein "Mangel" L

    Auszug aus LG Aachen, 06.08.1999 - 5 S 76/99
    Bei Flugverträgen geht es um einen reinen Beförderungsvertrag, dessen Zweckbestimmung nicht die Gestaltung des Urlaubs (Urlaubsgenuß und Erholung), sondern lediglich die Zielerreichung ist (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1990, 1211, 1212; LG Berlin NJW-RR 1990, 636; Schmid, Rechtsprechung zum Charterflug, S. 25; Seyderhelm, Reiserecht, 1997, § 651 a BGB Rn. 32, Führich, Der neue Insolvenzschutz des Pauschalreisenden, VersR 1995, 1138, 1139; a.A. AG Homburg RRa 1995, 65).
  • LG Köln, 08.03.2013 - 18 O 43/12

    Anspruch auf restlichen Werklohn aufgrund eines Vertrags über die Erbringung von

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass eine endgültige (berechtigte oder unberechtigte) Abnahmeverweigerung in ein endgültiges Abrechnungsverhältnis und somit stets zu einer Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers führt (BGH NJW-RR 1998, 1027, 1028; 2000, 133, 134).
  • AG Rüsselsheim, 12.07.2007 - 3 C 1219/06
    Im vorliegenden Fall lag jedoch kein Reiservertrag zwischen den Parteien vor, sondern lediglich ein Luftbeförderungsvertrag, dessen Zweckbestimmung nicht die Gestaltung des Urlaubs, sondern lediglich die Zielerreichung ist (vgl. Landgericht Aachen in NJW-RR 2000, 133 ff mit weiteren Nachweisen).
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